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   OLG Hamm, 20.11.2003 - 2 Ws 293/03   

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https://dejure.org/2003,12437
OLG Hamm, 20.11.2003 - 2 Ws 293/03 (https://dejure.org/2003,12437)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.11.2003 - 2 Ws 293/03 (https://dejure.org/2003,12437)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. November 2003 - 2 Ws 293/03 (https://dejure.org/2003,12437)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    Widerruf von Strafaussetzung; Verstoß gegen Weisungen; Verstoß gegen Auflagen; Anforderungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige Beschwerde gegen den Widerruf von Strafaussetzung zur Bewährung; Auflagenverstoß durch Nichtzahlung einer Geldbuße; Ausreichende Feststellungen zur Frage der Leistungsfähigkeit des Verurteilten

  • Judicialis

    StGB § 56 f

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 56 f
    Widerruf von Strafaussetzung; Verstoß gegen Weisungen; Verstoß gegen Auflagen; Anforderungen

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 17.09.1992 - 1 Ws 499/92

    Schadenswiedergutmachung durch den Verurteilten; Widerruf der Bewährung;

    Auszug aus OLG Hamm, 20.11.2003 - 2 Ws 293/03
    Bei einem Widerruf der Strafaussetzung wegen Verstoßes gegen die Auflage, eine Geldbuße zu zahlen, bedarf es nicht nur der Feststellung, dass die Geldauflage nicht oder nicht vollständig gezahlt worden ist; das Gericht muss auch positiv feststellen, dass der Verurteilte leistungsfähig war und muss dieses in den Entscheidungsgründen darlegen (OLG Hamm, StV 93, 259; OLG Düsseldorf, NStZ-RR 97, 323).
  • OLG Düsseldorf, 21.07.1997 - 1 Ws 438/97
    Auszug aus OLG Hamm, 20.11.2003 - 2 Ws 293/03
    Bei einem Widerruf der Strafaussetzung wegen Verstoßes gegen die Auflage, eine Geldbuße zu zahlen, bedarf es nicht nur der Feststellung, dass die Geldauflage nicht oder nicht vollständig gezahlt worden ist; das Gericht muss auch positiv feststellen, dass der Verurteilte leistungsfähig war und muss dieses in den Entscheidungsgründen darlegen (OLG Hamm, StV 93, 259; OLG Düsseldorf, NStZ-RR 97, 323).
  • OLG Frankfurt, 02.07.1996 - 3 Ws 552/96
    Auszug aus OLG Hamm, 20.11.2003 - 2 Ws 293/03
    Das ist nur dadurch möglich, dass das Gericht auch die Art der gemeinnützigen Leistung und nach Möglichkeit den Ort ihrer Ausführung bestimmt (SchIHA 1990, 109; OLG Frankfurt NStZ-RR 1997, 2).
  • OLG Hamm, 26.06.1997 - 2 Ws 189/97
    Auszug aus OLG Hamm, 20.11.2003 - 2 Ws 293/03
    Er weist wegen der Ausführungen zur Bestimmtheit der Auflage allerdings auf seinen Beschluss vom 26. Juni 1997 in 2 Ws 189/97, NStZ 1998, 58, hin.
  • OLG Hamm, 27.06.2006 - 1 Ws 431/06

    Bewährungsauflage; Bestimmtheit; Arbeitsauflage; Anforderungen;

    Nur so können Verstöße einwandfrei festgestellt werden und weiß der Verurteilte unmissverständlich, wann ihm der Widerruf der Bewährung droht (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 20. November 2003 - 2 Ws 293/03 -).

    Diese ihm allein obliegende Befugnis zur inhaltlichen Ausgestaltung der Arbeitsauflage darf das Gericht nicht an Dritte, auch nicht den Bewährungshelfer oder die Gerichtshilfe, delegieren (OLG Hamm, Beschluss vom 20. November 2003 - 2 Ws 293/03 - OLG Hamm, Beschluss vom 28. März 2006 - 4 Ws 145/06 - OLG Frankfurt, NStZ-RR 1997, 2; Tröndle/Fischer, StGB, 53. Aufl., § 56 d Rdnr. 5).

  • OLG Köln, 04.08.2009 - 2 Ws 361/09

    Rechtsmittel gegen Entscheidung der Staatsanwaltschaft zur

    Entscheidungen der Vollstreckungsbehörde im Zusammenhang mit der Zurückstellung der Strafvollstreckung unterliegen gem. § 35 Abs. 2 Satz 2 BtMG indes lediglich der Verwaltungskontrolle im Verfahren nach §§ 23 ff EGGVG (SenE v. 30.04.2003 - 2 Ws 293/03 und vom 04.02.2009 - 2 Ws 34-35/09).
  • OLG Hamm, 17.04.2008 - 2 Ws 104/08

    Bewährungsauflage; Bestimmung; Gericht

    Bewährungsauflagen müssen klar, bestimmt und in ihrer Einhaltung überprüfbar sein (zu vgl. OLG Hamm, StV 2004, 657-658 m.w.N.), damit Verstöße einwandfrei festgestellt werden können und dem Verurteilten unmissverständlich vor Augen geführt wird, wann ihm der Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung droht (zu vgl. Senatsbeschluss vom 20.11.2003 - 2 Ws 293/03 - ; OLG Hamm, Beschluss vom 27.06.2006 - 1 Ws 431/06 - ).
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